Notdienst

Hier finden Sie Hilfestellung bei zahnärztlichen Notfällen. Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich im Notfall bitte an den Notdienst der Zahnärztekammer Nordrhein.

Starke Zahnschmerzen

Bitte kontaktieren Sie den zahnärztlichen Notdienst und behelfen sich bis dahin mit der Einnahme von Schmerzmitteln (Ibuprofen/Paracetamol). Bitte achten Sie unbedingt auf die Hinweise in der Packungsbeilage bezüglich der Dosierung und möglicher Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.

Zahnfleischentzündungen

Das Vorliegen einer Zahnfleischentzündung sollte immer als Warnhinweis gesehen werden, weshalb Sie sich bitte zeitnah bei uns vorstellen sollten. Bis dahin hilft eine gute häusliche Mundhygiene und die Anwendung einer Mundspüllösung mit Chlorhexidindiglukonat (CHX), welches Sie in der Apotheke erhalten.

Blutung nach chirurgischen Eingriffen

Beißen Sie bitte zur Stillung der Blutung für mindestens 30 Minuten mit der Wunde auf einen sterilen Tupfer oder ein sauberes Stofftaschentuch. Vermeiden Sie jegliche körperliche Anstrengung und lagern Sie den Kopf erhöht. Ebenso vermeiden Sie bitte das Ausspülen des Mundes, sowie Rauchen und das Trinken von Alkohol. Kommt die Blutung auch durch diese Maßnahmen nicht zum Stillstand, wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst.

Lockerung von Zahnersatz oder Provisorien

Sie können den gelockerten Zahnersatz vorübergehend mit Zahnpasta oder Prothesenhaftcreme in den Mund zurücksetzen. Bitte kauen Sie möglichst wenig auf der betroffenen Stelle und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin bei uns.

Zahnunfall

Kommt es durch einen Unfall zu einer Fraktur eines Zahnes oder wird ein Zahn gegebenenfalls vollständig ausgeschlagen, lagern Sie das Bruchstück/den Zahn am besten in einer Zahnrettungsbox. Ist diese nicht vorhanden, verwenden Sie bitte H-Milch oder Leitungswasser. Gehen Sie bitte sofort zum zahnärztlichen Notdienst, um den Zahn möglichst zu retten.

Besonnenheit statt Panik- was Sie für Ihren nächsten Besuch bei uns wissen sollten.

Wir nehmen die Situation, aber auch unseren Versorgungsauftrag sehr ernst, um unsere Patienten und uns als Team zu schützen. Aktuell können alle zahnmedizinischen Maßnahmen in NRW ohne Einschränkung durchgeführt werden. Auch bei uns gilt die Maskenpflicht in der Praxis bis zum Behandlungsbeginn. Wir sorgen wir durch Stoßlüften für regelmäßige Frischluftzufuhr in der gesamten Praxis und in den Behandlungsräumen nach jedem Patienten. Wir bitten Sie, Begleitpersonen nur mitzubringen, wenn es zwingend erforderlich ist, um die Anzahl der Personen in unserer Praxis bzw. im Wartezimmer so gering wie möglich zu halten. Wir achten bei der Terminvergabe besonders darauf, dass die Wartezeiten so gering wie möglich gehalten werden und der empfohlene Sicherheitsabstand zu jeder Zeit gewährleistet werden kann.

Wir legen größten Wert auf die Einhaltung der strengen, für Zahnarztpraxen üblichen, Hygienevorschriften. Unsere Räume bieten eine optimale Hygiene für eine sichere Behandlung. Beim Betreten der Praxis bitten wir Sie, sich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Unter diesen Voraussetzungen können Sie den Termin bei uns wie gewohnt wahrnehmen.

Es besteht keine Testpflicht vor Ihrem Termin in der Praxis. Wir empfehlen Ihnen dennoch zu Ihrer Sicherheit, regelmäßig die kostenlose Testmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.

In Anbetracht der Tatsache, dass auch nach erfolgter Impfung noch Infektionen auftreten können, bitten wir Sie, in den folgenden Fällen den Termin bei uns zu verschieben:
Wenn Sie

  • in der letzten Zeit die sog. Hochrisikogebiete bereist haben
  • Kontakt zu coronainfizierten Personen gehabt haben oder sich in Quarantäne befinden
  • grippeähnliche Symptome haben (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit)

Bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich acht!

Kontakt
Praxis für Zahnheilkunde
Hoederath & Hoederath
Kirchberg 9, 51491 Overath
02206 2889

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